Allgemeine Geschäftsbedingungen

der DRIVE Experience e.K., Brigittestraße 16, 53881 Euskirchen

    1. Teilnahmebedingungen

    1.1. Die Teilnahme an den von der DRIVE Experience, nachstehend DE genannt, organisierten Veranstaltungen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen.

    1.2. Die Anerkennung und Bestätigung der Teilnahmebedingungen kommt mit Abgabe der Anmeldung des Teilnehmers und/oder des Anmelders zustande. Der Teilnahmevertrag kommt durch die schriftliche Nennbestätigung durch die DE zustande.

    1.3. Die Leistungen der DE umfassen die Durchführung der Veranstaltung in Theorie und Praxis, gemäß Kursprogramm und/oder Ablaufplan.

    1.4. Die von der DE durchgeführten Veranstaltungen dienen nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten sondern nur zur Verbesserung des Fahrkönnens.

    1.5.   Alle Veranstaltungen unterliegen der STVO sowie gesetzlicher Zulassungen und Genehmigungen. Zudem dienen die Veranstaltungen nicht zur Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten!

    1. Versicherung/Haftung

    2.1. Die Teilnehmer haften für alle Sach- und Personenschäden, die sie durch Ihr Verhalten während der Veranstaltung verursacht haben persönlich, unbeschadet der von der DE abgeschlossenen Unfall- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung.

    2.2. Falls die DE bei Veranstaltungen den Teilnehmern Fahrzeuge zur Verfügung stellt, besteht eine Selbstbeteiligung in Höhe von 3.000,- EUR für Schäden die am gestellten Lehrgangsfahrzeug entstanden sind. Diese hat der Teilnehmer zu tragen.

    2.3. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

    –        die DRIVE Experience e.K.

    –        die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung

    –        auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung- auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

    Gegen

    –        die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge.

    –        der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslaufende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer/in, Mitfahrer/in gehen vor) und eigene Helfer

    verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung- auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen.

    Die Haftungsausschlussvereinbarung wird mit Abgabe der Einschreibung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

    1. Sicherheit

    3.1. Während der Dauer der gesamten Veranstaltung sind die Beauftragten von der DE dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt.

    3.2. Die DE weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen des Lehrganges äußerst diszipliniert zu verhalten hat, und die Anordnungen sowie Hinweise der Instruktoren zu befolgen hat.

    3.3. Das Überholen bei den einzelnen Übungen wird durch Briefings des für die jeweilige Übung verantwortlichen Instruktors der DE geregelt.

    3.4. Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist für alle Teilnehmer zwingend vorgeschrieben.

    3.5. Die Teilnehmer dürfen sich ausschließlich in den vom Instruktor beschriebenen Sicherheitsbereich aufhalten.

    3.6. Während des gesamten Lehrganges gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, frei von gesundheitlichen Gebrechen einschließlich Nerven- und Gemütsleiden zu sein.

    3.7. Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist die DE berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, da in diesem Fall zumindest fahrlässiges Verhalten gegeben ist. Sofern der DE dadurch ein Personen- und/oder Sachschaden, z.B. an den Fahrzeugen, entstanden ist, haftet der Teilnehmer dafür persönlich.

    3.8. Eine Rückzahlung des Teilnahmepreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

    1. Veröffentlichung

    4.1. Vom Teilnehmer evtl. gemachte Foto- und/oder Videoaufnahmen dürfen von der DE veröffentlicht werden.

    1. Zahlungsbedingungen

    5.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss die Bezahlung der Lehrgangsgebühr innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn, erfolgen.

    5.2. Zahlungen sind ohne jeden Abzug und frei von Bankspesen zu leisten.

    1. Stornobedingungen

    6.1. Terminbuchungen sind grundsätzlich endgültig. Siehe auch § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Der Kunde kann seine Teilnahme aber jederzeit stornieren.

    6.2. Jede Rücktritts-/Kündigungserklärung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Lauf der vorgenannten Fristen kommt es jeweils auf den Zugang der Kündigung/Rücktrittsmeldung bei der DE an.

    6.3. Die DE ist berechtigt, Stornierungsgebühren nach der vorstehenden Aufstellung gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise ganz oder teilweise aufzurechnen. Die Stornierungsgebühren sind wie folgt gestaffelt:

    –        Bei Rücktritt/Kündigung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 5% des Teilnahmepreises, mindestens jedoch 25,00 EUR als Stornierungsgebühren zu erstatten.

    –        Bei Rücktritt/Kündigung ab 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Teilnahmepreises.

    –        Bei Rücktritt/Kündigung ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Teilnahmepreises.

    –        Bei Rücktritt/Kündigung ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Teilnahmepreises.

    –        Ein Rücktritt/Kündigung nach Beginn des Lehrgangs berechtigt nicht zu einer Minderung des Teilnahmepreises.

    6.4. Dem Anmelder oder Teilnehmer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

    6.5. Tritt die DE nicht als Veranstalter auf, sondern werden deren Dienstleistungen durch einen Kunden exklusiv gebucht, können gesonderte Stornobedingungen vereinbart werden.

    1. Allgemeines

    7.1. Die DE behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bis zum Lehrgangsbeginn zu verschieben oder ganz abzusagen, soweit wichtige Gründe vorliegen. In einem derartigen Fall erhalten die Teilnehmer den Teilnahmepreis zurückerstattet.

    7.2. Die DE kann kurzfristig eine Änderung des Kursprogramms, insbesondere aus Gründen der Witterung, vornehmen. In derartigen Fällen besteht kein Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung des Teilnahmepreises, soweit das Kursprogramm im Wesentlichen nach den Vorgaben des Veranstaltungsangebotes durchgeführt wird.

    7.3. Muss ein bereits angefangener Lehrgang aus wichtigem Grund ganz abgebrochen werden, wird der Teilnahmepreis anteilig zurückerstattet.

    7.4. Es entsteht kein Anspruch des Anmelders oder Teilnehmers auf Schadenersatz gegen die DE außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der DE, auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der DE.

    1. Erfüllungsort/Gerichtsstand

    8.1. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmenden und/oder Anmeldenden sind am Sitz der DE e.K. in Euskirchen zu erfüllen. Soweit Zahlungen zu bewirken sind, kommt es auf den Eingang der Zahlung auf dem Konto der DE an. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Bonn zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

    Diese Bedingungen wurden in deutscher Sprache erstellt. Bei Übersetzungen geht die deutsche Version im Falle eines Widerspruchs zwischen den beiden Versionen vor.